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Die Qualität der
Holzpellets wie auch der richtige Pelletlagerraum sind
entscheidende Komponenten die zur vollen Funktionsfähigkeit Ihrer Anlage und
Ihrer Zufriedenheit beitragen.
Zur optimalen Pelletlagerhaltung sollten folgende Punkte beachtet werden:
Optimale Lagerraumgröße:
- 1 KW Heizlast = 1 m³ Rohlagerraum (ca. 0,6 m³
nutzbarer Lagerraum)
(Fassungsvermögen ca. 1, 5 facher Jahresverbrauch)
(Durch die Schräge entsteht ein Leerraum der nicht befüllt werden kann,
somit entspricht das nutzbare Volumen ca. 2/3 des Raumvolumens)
- In Schneckenrichtung schmaler Lagerraum – Breite <
2,5 m – geringes Todvolumen
- Rechteckiger Lagerraum mit Einblasset an der
Stirnseite
Anordnung des Lagerraumes:
- Der Lagerraum ist direkt neben dem
Heizraum
vorzusehen, um lange Förderwege zu vermeiden.
- Die Befüllkupplung soll so angeordnet werden, dass
sie mit einem max. 30 m langen Schlauch von der Hauszufahrt erreichbar
ist.
- Der Lagerraum sollte an einer Außenwand liegen.
- Eine mit 16 Ampere abgesicherte 230 Volt
Feuchtraumsteckdose muss für den Silo-LKW zugänglich sein, um das
Sauggebläse zur Staubrücksaugung anzuschließen.
- Die Befüllkupplungen können in der Mauer oder in
einem Lichtschacht (Mindesttiefe 0,5 m) vorgesehen werden.
Gestaltung des optimalen Lagerraumes:
- Der Lagerraum muss trocken und staubdicht sein.
- Die Wände sollten massiv gemauert sein und dem Druck
der Holzpelletmasse standhalten.
Gipsplatten, Gasbeton oder schwache Holzplatten sind nicht geeignet!!
(Bitte Wandstärke beachten!)
- Die Lagerraumtüre muss nach außen zu öffnen sein und
mit einer Dichtung versehen werden, außerdem sollte die Türe auf der
Befüllseite installiert werden.
- Die Innenseite der Türe soll mit Holzbrettern
beplankt werden, um das Öffnen auch bei gefülltem Lagerraum zu
ermöglichen.
- Es muss ein Schrägboden eingebaut werden, damit der
Pelletlagerraum vollständig entleert werden kann.
- Die Oberfläche des Schrägbodens muss aus glattem
Material bestehen.
- Die Schräge muss mindestens 45° Neigung betragen.
- Für den Lagerraum gelten gegebenenfalls (mengen- und
regionsabhängig) die bautechnischen Brandschutzanforderungen wie für den
Heizraum
(wir empfehlen: Wände und Decken F90, Boden nicht brennbar, Türe T30,
Fenster G30).
- Achtung: Elektroinstallationen im Lagerraum
sind nicht zulässig!
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