Das Pelletlager

Die Qualität der Holzpellets wie auch der richtige Pelletlagerraum sind entscheidende Komponenten die zur vollen Funktionsfähigkeit Ihrer Anlage und Ihrer Zufriedenheit beitragen.
Zur optimalen Pelletlagerhaltung sollten folgende Punkte beachtet werden:

Optimale Lagerraumgröße:

  • 1 KW Heizlast = 1 m³ Rohlagerraum (ca. 0,6 m³ nutzbarer Lagerraum)
    (Fassungsvermögen ca. 1, 5 facher Jahresverbrauch)
    (Durch die Schräge entsteht ein Leerraum der nicht befüllt werden kann, somit entspricht das nutzbare Volumen ca. 2/3 des Raumvolumens)
  • In Schneckenrichtung schmaler Lagerraum – Breite < 2,5 m – geringes Todvolumen
  • Rechteckiger Lagerraum mit Einblasset an der Stirnseite

Anordnung des Lagerraumes:

  • Der Lagerraum ist direkt neben dem Heizraum vorzusehen, um lange Förderwege zu vermeiden.
  • Die Befüllkupplung soll so angeordnet werden, dass sie mit einem max. 30 m langen Schlauch von der Hauszufahrt erreichbar ist.
  • Der Lagerraum sollte an einer Außenwand liegen.
  • Eine mit 16 Ampere abgesicherte 230 Volt Feuchtraumsteckdose muss für den Silo-LKW zugänglich sein, um das Sauggebläse zur Staubrücksaugung anzuschließen.
  • Die Befüllkupplungen können in der Mauer oder in einem Lichtschacht (Mindesttiefe 0,5 m) vorgesehen werden.

Gestaltung des optimalen Lagerraumes:

  • Der Lagerraum muss trocken und staubdicht sein.
  • Die Wände sollten massiv gemauert sein und dem Druck der Holzpelletmasse standhalten.
    Gipsplatten, Gasbeton oder schwache Holzplatten sind nicht geeignet!!
    (Bitte Wandstärke beachten!)
  • Die Lagerraumtüre muss nach außen zu öffnen sein und mit einer Dichtung versehen werden, außerdem sollte die Türe auf der Befüllseite installiert werden.
  • Die Innenseite der Türe soll mit Holzbrettern beplankt werden, um das Öffnen auch bei gefülltem Lagerraum zu ermöglichen.
  • Es muss ein Schrägboden eingebaut werden, damit der Pelletlagerraum vollständig entleert werden kann.
  • Die Oberfläche des Schrägbodens muss aus glattem Material bestehen.
  • Die Schräge muss mindestens 45° Neigung betragen.
  • Für den Lagerraum gelten gegebenenfalls (mengen- und regionsabhängig) die bautechnischen Brandschutzanforderungen wie für den Heizraum
    (wir empfehlen: Wände und Decken F90, Boden nicht brennbar, Türe T30, Fenster G30).
  • Achtung: Elektroinstallationen im Lagerraum sind nicht zulässig!

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