2008-02-08 20:51:05:
Neues Marktanreizprogramm
für erneuerbare Energien im Wärmemarkt 2008.Mit der am 5. Dezember 2007 verabschiedeten Richtlinie wurde das Marktanreizprogramm (MAP) zu einem wichtigen Eckpunkt der Energiepolitik der Bundesregierun
Mit der am 5. Dezember 2007 verabschiedeten Richtlinie wurde das Marktanreizprogramm (MAP) zu einem wichtigen Eckpunkt der Energiepolitik der Bundesregierung ausgebaut.
Ziel ist, den Anteil der erneuerbaren Energien am Wärmemarkt zu erhöhen. Im neuen Haushaltsjahr sollen 350 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung stehen. Das sind 137 Millionen Euro mehr als im Jahr 2007.
Investitionszuschüsse erhält man nach wie vor für Solarkollektoren, Pelletöfen mit Wassertaschen, Pellet- und Hackschnitzelkessel, Scheitholzvergaser und neuerdings auch für Wärmepumpen. Fast bei allen förderfähigen Maßnahmen wurden die Basisfördersätze leicht erhöht. Zusätzlich gibt es vielfältige Bonusmöglichkeiten, die den Investitionszuschuss bis auf das Doppelte anheben können, insgesamt aber die Förderlandschaft sehr kompliziert gemacht haben.
Am Beispiel des Einbaus eines Pelletkessels sollen die diversen Bonusmöglichkeit aufzeigt werden:
· Für den Einbau eines Pelletkessels liegt der Basisfördersatz ab 2008 bei 36 Euro/kW bzw. mindestens 2.000 Euro.
· Der Zuschuss kann jedoch über den sogenannten Effizienzbonus deutlich erhöht werden. Er ist wiederum gestaffelt, je nach Dämmstandard des Gebäudes, welcher nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt wird.
Hat man z. B. ein Gebäude, das vor 1994 erbaut wurde und den EnEV-Standard erreicht, so erhält man nach dem Effizienzbonus Stufe 1 den 1,5-fachen Fördersatz. Wird die EnEV aber um 30 Prozent unterschritten, so kann mit dem Effizienzbonus der Stufe 2 ein Zuschuss von 72 Euro/kW bzw. mind. 4.000 Euro erzielt werden.
· Auf diese Mindestfördersätze legt der Bund noch etwas drauf, wenn der Pelletkessel mit einem Pufferspeicher von mindestens 30 Liter/kW betrieben wird.
· Wer in seinem Standardhaus sowohl einen Pelletkessel als auch eine Solarkollektoranlage installiert, kann einen sogenannten Kombinationsbonus in Höhe von 750 Euro abgreifen. Dieser Bonus ist aber nicht kombinierbar mit dem Effizienzbonus.
· Darüber hinaus gibt es eine Innovationsförderung in Höhe von 500 Euro/ Heizung für den Einbau eines sekundären Staubfilters bzw. einer Abgaskondensationsanlage, auch dann, wenn die Bauteile nachgerüstet werden.
· 200 Euro/Heizung zusätzlich gibt es für besonders effiziente Umwälzpumpen.
Wie bereits im Jahr 2007 eingeführt, sind die Anträge für Investitionszuschüsse beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) innerhalb von sechs Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft zu stellen, wobei mit dem Vorhaben nicht vor dem 16. Oktober 2006 begonnen sein darf. Lediglich bei Inanspruchnahme der Innovationsförderung bedarf es einer Antragstellung vor Maßnahmenbeginn.
Wesentliche Änderungen gab es auch bei den Maßnahmen, die über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bewilligt werden. Stellvertretend werden einige Neuerungen für Biomasseanlagen herausgegriffen:
· Zwar blieb der Tilgungszuschuss für Biomasseheizanlagen über 100 kW Nennwärmeleistung bei 20 Euro/kW, aber auch hier wurden Boni eingeführt. Für besonders niedrige Staubemissionen erhöht sich der Tilgungszuschuss um weitere 20 Euro/kW und für den Einbau eines Puffers nochmals um 10 Euro/kW.
· Neu aufgenommen wurden Nahwärmenetze als eigener Fördertatbestand, d.h. Wärmenetze können nun auch unabhängig von der Energieerzeugungsanlage gefördert werden. Das gesamte Netz muss zu mindestens 50 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Insgesamt ist aber nur noch ein Mindestwärmeabsatz von 500 kWh pro Jahr und Meter Trasse nachzuweisen. Für Neuanlagen erhält man 60 Euro je Meter, Erweiterungen erhalten 80 Euro je Meter. Jede Hausübergabestation wird mit 1.800 Euro gefördert.
· Anlagen, die Biogas auf Erdgasqualität aufbereiten, werden mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst ebenso wie Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas.
Die neue Richtlinie tritt für private Antragsteller unmittelbar im Januar 2008 in Kraft. Eine Förderung über die KfW und für gewerbliche Antragsteller ist aber erst nach erfolgter Notifizierung der neuen Richtlinie bei der EU im Laufe des ersten Quartals 2008 möglich.
Weiter Informationen gibt es unter http://www.bmu.de/pressemitteilungen/
aktuelle_pressemitteilungen/pm/40535.php
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